Seit 1973 existieren in Deutschland die einheitlichen Notrufnummern 110 und 112.
Grund für diese Vereinheitlichung unter der Bezeichnung Notrufsystem 73 war der Tod des achtjährigen Björn Steiger, der am 3. Mai 1969 nach einem Verkehrsunfall starb, weil es vom Absetzen des Notrufs bis zum Eintreffen der ersten Rettungskräfte aufgrund nicht dauerhaft besetzter Rettungsleitstellen, unklarer Zuständigkeiten und eines fehlenden einheitlichen Rettungsdienstsystems über eine Stunde dauerte. Die von seinen Eltern bereits kurze Zeit später gegründete Björn Steiger Stiftung trug in den darauffolgenden Jahren entscheidend zu den heute als selbstverständlich zählenden Verbesserungen des Rettungswesens in ganz Deutschland bei und ist nach wie vor aktiv tätig.
In den restlichen Ländern der EU und der EFTA sowie in Russland, der Ukraine und in einigen weiteren europäischen Ländern gilt seit dem 11. Februar 1991 die einheitliche Euronotrufnummer 112. Diese Notrufnummer kann kostenfrei und von jedem Telefon ohne Vorwahl auch parallel zu eventuell anderen existierenden Notrufnummern gewählt werden.
- Bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie klar und deutlich
- Verschaffen Sie sich einen kurzen Überblick über die Situation
- Beachten Sie beim Absetzen des Notrufs die 5 W-Fragen
- Wo ist etwas geschehen?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Personen sind betroffen?
- Welche Art von Erkrankung/Verletzung/Schaden liegt vor?
- Warten auf Rückfragen! (das Gespräch nicht unaufgefordert beenden) / Wer meldet?
- Polizei: 110
- Feuerwehr & Rettungsdienst: 112
- Krankentransport (im Saarland): (0681) 19222
- Sperrung elektronischer Berechtigungen (z.B. Kredit- oder EC-Karten): 116 116
- (Kassen-)ärztlicher Bereitschaftsdienst*: 116 117
- Feldjäger (Militärpolizei): 0800 190 99 99
- Bundespolizei**: 0800 6 888 000
- Telefonseelsorge: 0800-111 0 111
- Kinder- und Jugendseelsorge: 0800-111 0 333
(*) Bei Erkrankungen, die zu dringend sind, um bis zur nächsten regelmäßigen Sprechstunde eines Arztes zu warten, aber nicht so dringend, dass die Benachrichtigung des Rettungsdienstes nötig ist.
(**) Zum Beispiel bei nicht zeitkritischen, bahnspezifischen Angelegenheiten.